Seit dem 1. August 2001 können sich auch gleichgeschlechtliche Partner
in Deutschland trauen lassen und laut Gesetze eine "eingetragene
Lebensgemeinschaft" bilden.
Lediglich in Bayern und Baden-Württemberg findet keine Trauung und
deren Beurkundung von gleichgeschlechtlichen Partnern auf dem
Standesamt statt.
Hier müssen die Partner ihre Partnerschaft bei einem Notar notariell
beglaubigen lassen und etwas Ähnliches, wie einen Ehevertrag aufgesetzen.
Die gleichgeschlechtliche Partnerschaft, auch bekannt als Homo-Ehe, Schwule Hochzeit oder Gay Wedding
ist ein Fest zweier Menschen ( des gleichen Geschlechtes ) die beschlossen haben, sich ihr Leben
gegenseitig zu widmen.
In NRW gingen im Jahr 2005 rund 14 000 Paare eine Lebenspartnerschaft ein.
Gleichgeschlechtliche Partnerschaften in anderen
Ländern
Dänemark war 1989 das erste Land, das die gleichgeschlechtliche Partnerschaft einrichtete.
Mittlerweile gibt es viel mehr Länder in denen eine schwule Hochzeit möglich ist:
Dazu gehören neben Deutschland: Frankreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Island, die Niederlande,
Neuseeland, Norwegen, Schweden, Kanada (Quebec, Neuschottland), USA (Vermont, Connecticut).